Regelungsvorhaben

Klarstellung CBAM-Regelungen

Angegeben von:
Amprion GmbH (R002477) am 27.09.2024

Beschreibung:
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2409260105 (PDF - 15 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.07.2024 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2412170035 (PDF - 58 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.10.2024 an:

  3. SG2412170036 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.10.2024 an:

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