Regelungsvorhaben
Betriebliche Pflegeversicherung und private Pflegezusatzversicherung steuerlich fördern
Angegeben von:
ERGO Deutschland AG (R006769)
am
27.09.2024
Beschreibung:
Die betriebliche Pflegeversicherung sollte umfassend steuerlich abzugsfähig sein, entsprechend der betrieblichen Altersvorsorge. Ebenfalls sollte die private Pflegezusatzversicherung steuerlich gefördert werden.
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]