Regelungsvorhaben
38. BimSchV: dauerhafter Aussetzung der Verrechnung und dynamischer THG-Quote zur Steigerung erneuerbarer Energien im Verkehr
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
26.09.2024
Beschreibung:
Der VDA begrüßt das Vorhaben, setzt sich jedoch dafür ein, die mehrjährige Verrechnung nicht nur begrenzt auf zwei Jahre auszusetzen, sondern dauerhaft, um den jährlichen Anteil erneuerbarer Energieträger im Verkehrssektor zu steigern. Zudem setzt sich der VDA in diesem Zusammenhang für eine nach oben dynamische THG-Quote ein. Wird die THG-Quote absehbar übererfüllt, sollen die übererfüllten Mengen nicht übertragen werden können, sondern die THG-Quote nach einem festgelegten Mechanismus in den Folgejahren ansteigen (analog zu § 11 36. BImSchV i. V. m. § 37h BImSchG).
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen Datum des Referentenentwurfs: 18.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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