Regelungsvorhaben
Wir setzen uns für die Beibehaltung der §§ 218, 218a StGB ein.
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) (R006344)
am
26.09.2024
Beschreibung:
Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Bio- und Medizinethik
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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