Regelungsvorhaben
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
26.09.2024
Beschreibung:
Die Verordnung regelt die Fortschreibung der Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen (v.a. SGB II, SGB XII, AsylbLG). Aus der Verordnung ergibt sich 2025 eine Nullrunde bei den Leistungen, zugleich argumentiert die Verordnung, dass es bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG Kürzungen geben muss. Die Stellungnahme kritisiert die Nullrunde bei den Grundsicherungsleistungen. Bis Ende 2025 gibt es für die Berechtigten kein Ausgleich für Kaufkraftverluste aufgrund der Inflation. Ebenso kritisiert die Stellungnahme, dass es Kürzungen bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG geben soll. Eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung bei der Fortschreibung findet sich nicht. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an einer rechtlichen Zulässigkeit der Ungleichbehandlung.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 453/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 - RBSFV 2025)
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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SG2409260014 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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