Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderung von § 18 der GAP-Konditionalitäten VO

Angegeben von:
Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. (R000713) am 26.09.2024

Beschreibung:
Ab 2026 gelten Mischkulturen mit Mais als Hauptkultur Mais (§ 18 GAPKondV). Die Folge: Mais nach Mais anbauen ist für Milchviehbetriebe in Grünlandregionen nicht mehr möglich. Deshalb wird gefordert, dass die Vorgaben von GLÖZ 7 gestrichen werden sollen. Alternativ soll Deutschland die durch VO (EU) 2024/1468 eröffnete Möglichkeit nutzen, GLÖZ 7 durch Anbaudiversifizierung anstelle von Fruchtwechsel zu erfüllen , damit insb. der Anbau von Mais nach Mais für Milchviehbetriebe in Grünlandregionen weiterhin möglich bleibt.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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