Regelungsvorhaben
Überarbeitung der EU-Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
25.09.2024
Beschreibung:
Die der Flottenregulierung zugrundeliegende Messmethodik des sog. Tailpipe-Ansatzes, wonach die
CO2-Emissionen eines Fahrzeugs nur am Auspuff bilanziert werden, ist gemäß einem aktuellen Gutachten europarechtswidrig und schadet einem effektiven Umweltschutz. Die veraltete
Prüfmethode zieht auch Verstöße gegen das europäische Primärrecht nach sich: Art. 191 Abs. 2 AEUV
wird ebenso verletzt wie Art. 16 GRCh (Unternehmerische Freiheit), Art. 20 GRCh (Gleichheit vor dem
Gesetz) und Art. 37 GRCh (Grundsatz des Umweltschutzes). Der veraltete Tailpipe-Ansatz sollte durch eine zeitgemäße Messmethodik ersetzt werden, die die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
-
SG2409250001 (PDF - 37 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-