Regelungsvorhaben
Keine Abkehr von Schriftformerfordernis bei Kündigung eines Bauvertrages
Angegeben von:
Haus & Grund Deutschland (R000238)
am
23.09.2024
Beschreibung:
Der Verband sieht hier keinen Regelungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes stellt das Schriftformerfordernis bei der Kündigung eines Bauvertrages kein Hindernis dar.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 483/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Bürokratieentlastungsverordnung) (Vorgang)
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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