Regelungsvorhaben

Finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau Erneuerbarer Energien

Aktiv vom 23.09.2024 bis 19.11.2025

Angegeben von:
DWR eco GmbH (R003548) am 23.09.2024

Beschreibung:
"Die Möglichkeit, sich den an Gemeinden oder Landkreise geleisteten Betrag im Rahmen der Finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau Erneuerbarer Energien (§ 6) durch den Netzbetreiber erstatten zu lassen, sollte auf Strom aus Freiflächenanlagen, für die keine finanzielle Förderung in Anspruch genommen wird (z.B. PPA-Anlagen), ausgeweitet werden. Ferner sollte für eigene Beteiligungsregelungen der Bundesländer eine Obergrenze in Höhe von 0,2 Cent pro ins Netz eingespeiste Kilowattstunde festgelegt werden."

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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