Regelungsvorhaben
Festlegung der Methodik für die Berechnung und Überprüfung des Carbon Footprint von Batterien für Elektrofahrzeuge (Art. 7 EU-Batterieverordnung)
Angegeben von:
VDMA e.V. (R000802)
am
20.09.2024
Beschreibung:
Der Entwurf regelt, wie die CO2-Fußabdrücke von E-Fahrzeugbatterien in der Herstellung berechnet werden. Dies kann als Grundlage für die zukünftige CO2-Berechnung anderer Komponenten dienen. Die vorgeschlagene Methodik sieht vor, Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikate (Herkunftsnachweise, HKN) für erneuerbare Energie nicht mehr anzuerkennen. Stattdessen soll die CO2-Intensität des nat. Netzes eines Erzeugerlandes berücksichtigt werden, wobei an Fabriken angeschlossene Anlagen ern. Energie eine Ausnahme darstellen. Es wird für eine Rückkehr zu der JRC-Methodik plädiert. Mit dieser Methodik sollen PPAs und HKNs zulässig sein, wenn sie hohe Standards erfüllen, in ein Reportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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