Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Festlegung der Methodik für die Berechnung und Überprüfung des Carbon Footprint von Batterien für Elektrofahrzeuge (Art. 7 EU-Batterieverordnung)

Angegeben von:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA e.V.) (R000802) am 20.09.2024

Beschreibung:
Der Entwurf regelt, wie die CO2-Fußabdrücke von E-Fahrzeugbatterien in der Herstellung berechnet werden. Dies kann als Grundlage für die zukünftige CO2-Berechnung anderer Komponenten dienen. Die vorgeschlagene Methodik sieht vor, Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikate (Herkunftsnachweise, HKN) für erneuerbare Energie nicht mehr anzuerkennen. Stattdessen soll die CO2-Intensität des nat. Netzes eines Erzeugerlandes berücksichtigt werden, wobei an Fabriken angeschlossene Anlagen ern. Energie eine Ausnahme darstellen. Es wird für eine Rückkehr zu der JRC-Methodik plädiert. Mit dieser Methodik sollen PPAs und HKNs zulässig sein, wenn sie hohe Standards erfüllen, in ein Reportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2409260135 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.07.2024 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2409260136 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.09.2024 an:

      • Bundesregierung

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