Regelungsvorhaben

Einstufung des Mobilfunkausbaus in das überragende öffentliche Interesse setzen

Angegeben von:
DFMG Deutsche Funkturm GmbH (R007016) am 19.09.2024

Beschreibung:
Das überragende öffentliche Interesse soll unbefristet und für alle Bereiche (Mobilfunk und Festnetz) gleichermaßen gelten. Ferner soll es im Mobilfunk nicht nur dann gelten, wenn ein sogenannter "weißer Fleck" damit erschlossen wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 391/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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