Regelungsvorhaben

Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 17.09.2024

Beschreibung:
Die Verlängerung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen in Privatwohnungen wird begrüßt. Unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes wäre auch eine darüberhinausgehende Verstetigung der aktuellen Rechtslage wünschenswert, zumal das Ermittlungsinstrument laut Evaluationsbericht mit Augenmaß und nur in geeigneten Fällen von erheblichem Gewicht eingesetzt wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft ge-nutzte Privatwohnung Datum des Referentenentwurfs: 20.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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