Regelungsvorhaben
Einführung der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDIW) nach eIDAS 2.0 in Deutschland
Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458)
am
16.09.2024
Beschreibung:
Nach der novellierten eIDAS-Verordnung soll eine europäische digitale Identitätswallet (EUDIW) eingeführt werden. Für die Bereitstellung der EUDIW sind die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich. Die einzelnen nationalen Wallets sollen interoperabel und in jedem Mitgliedstaat akzeptiert werden. Für die Nutzung und Akzeptanz der EUDIW im Bankensektor müssen neben den Kernfunktionalitäten auch eine Reihe Sektor-spezifischer regulatorischer Anforderungen berücksichtigt werden. Für die angestrebte grenzüberschreitende Interoperabilität müssen diese Anforderungen europaweit in den jeweiligen nationalen Identitätswalltes einheitlich und standardisiert implementiert werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2503180066 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2025 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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