Regelungsvorhaben
Nichteinführung von Altersbeschränkungen für den Verkauf von Energydrinks
Angegeben von:
Energy Drinks Europe (EDE) (R007007)
am
15.09.2024
Beschreibung:
Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ empfiehlt eine Altersgrenze ab 16 Jahren für Energydrinks. Eine solche Altersgrenze ist durch die wissenschaftliche Evidenz nicht gedeckt und wäre daher unverhältnismäßig und diskriminierend.
Der Konsum und die Vermarktung unterschiedlicher Lebensmittel und Getränke, u.a. auch Energy Drinks, ist laufend Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Wir nehmen diese Diskussionen zur Kenntnis und verpflichten uns zu einer positiven und konstruktiven Rolle, indem wir verantwortungsvolle Vermarktungs- und Werbepraktiken für unsere Produkte und deren maßvollen Konsum in verantwortungsbewusster Weise betreiben. Siehe dazu der EDE-Verhaltenskodex:
https://www.energydrinkseurope.org/de/normen/verhaltenskodex/
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]