Regelungsvorhaben
Förderung und Verteidigung von Beipackzetteln für medizinische Papiere im Zusammenhang mit der allgemeinen pharmazeutischen Gesetzgebung.
Angegeben von:
European Carton Maker Association (ECMA) (R007003)
am
13.09.2024
Beschreibung:
Unser Interesse gilt Artikel 63 der allgemeinen Arzneimittelgesetzgebung, die derzeit im Ministerrat diskutiert wird und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, sich zwischen der Verwendung von Beipackzetteln auf Papier oder elektronischen Produktinformationen für Arzneimittel und Medizinprodukte zu entscheiden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Lobbyauftrag – EU-Pharmagesetzgebung (Art. 63, COM(2023) 192 final) Zeitraum: Mai–Juni 2025 Ziel: Verpflichtender Erhalt der gedruckten Packungsbeilage zur Sicherung von Patientensicherheit und Teilhabe. Kernbotschaft: Artikel 63 des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der EU-Arzneimittelrichtlinie erlaubt es Mitgliedstaaten, die gedruckte Packungsbeilage abzuschaffen und durch eine rein elektronische Information zu ersetzen. Diese digitale Exklusivlösung gefährdet den Zugang zu essenziellen Informationen, insbesondere für ältere und benachteiligte Gruppen. Die vorgesehene Print-on-Demand-Option ist unpraktikabel und rechtlich unklar. Ziel ist eine hybride Lösung: digital und gedruckt. Outreach: Gespräche mit dem BMG, Patienten-, Apotheker- und Pflegeverbänden sowie Unterstützung des Netzwerks MLPS mit Fokus auf Deutschland im Trilog.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):
Betraute Personen (1):
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Mike Turner
Funktion: Managing Director