Regelungsvorhaben

BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer

Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 13.09.2024

Beschreibung:
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt wird. Es ist jedoch inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftsteuer zu benachteiligen. Der DEHOGA erwartet hier eine Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409130005 (PDF, 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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