Regelungsvorhaben
BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer
Angegeben von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
13.09.2024
Beschreibung:
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt wird. Es ist jedoch inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftsteuer zu benachteiligen. Der DEHOGA erwartet hier eine Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Mittelstandspolitik
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SG2409130005 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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