Regelungsvorhaben
Änderung des NIS 2 Umsetzungsgesetzes
Angegeben von:
Deutsches Aktieninstitut e. V. (R000613)
am
12.09.2024
Beschreibung:
Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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