Regelungsvorhaben
Gebäudetyp-E-Gesetz
Angegeben von:
VDMA e.V. (R000802)
am
30.08.2024
Beschreibung:
Der VDMA begrüßt die Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung der Sanierung, sieht im aktuellen Gesetzesentwurf des BMJ jedoch nur einen kleinen Fortschritt. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war rechtlich möglich, wurde aber nicht ausreichend umgesetzt, was die Auswirkungen auf die Bautätigkeit fraglich macht. Der VDMA äußert Bedenken zur unklaren Abgrenzung zwischen Komfortstandards und anerkannten Regeln der Technik, die für Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Barrierefreiheit und Trinkwasserqualität wichtig sind.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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SG2409260129 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Versendet am 04.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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