Regelungsvorhaben
Delegierten Rechtsakts über die Methodik zur Bewertung von Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe
Aktiv vom 27.08.2024 bis 10.10.2024
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
27.08.2024
Beschreibung:
Die EU-Kommission bereitet derzeit den Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff vor. Der BDEW setzt sich für eine pragmatische Ausgestaltung des Rechtsaktes ein, welche dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft dienlich ist. Bspw. müssen Vorkettenemissionen auch mit projektspezifischen Werten für alle emissionsrelevanten Treibhausgase und Prozessschritte berechnet werden können, um eine bessere Emissionsbilanz vorzuweisen. Alle Entstehungsformen des kohlenstoffarmen Wasserstoffs müssen unter der im Delegierten Rechtsakt definierten Methode berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit zu bieten und Technologieoffenheit zu erlauben. Weiterhin bedarf es mehr Flexibilität bei den Strombezugskriterien zur Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]