Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderungen des Übereinkommens über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds

Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458) am 26.08.2024

Beschreibung:
Die Einführung der Möglichkeit zur Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der finanziellen Kapazitäten des Fonds dar und unterstützt die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika. Wir sehen in der stärkeren Einbindung des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel. Durch solche Initiativen wird die Grundlage für eine verstärkte Beteiligung privater Akteure, einschließlich Banken, geschaffen. In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Instrumente und Programme – sowohl nationale als auch internationale – daraufhin überprüft werden, inwieweit Synergieeffekte erzielt und der Privatsektor stärker eingebunden werden kann.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds Federführendes Ministerium: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408260004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.08.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

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