Regelungsvorhaben
Versorgungsverbesserung durch eHealth-CardLink-Verfahren
Angegeben von:
Bundesverband Gesundheits-IT (R000457)
am
20.08.2024
Beschreibung:
Entsprechend der gematik-Spezifikation wird der zulässige Anwendungsbereich des Card-Link-Verfahrens nur auf das E-Rezept beschränkt. Durch eine Erweiterung der zulässigen Anwendungsgebiete könnten direkte Verbesserungen in der Versorgung erzielt werden. Im Positionspapier erfolgt eine Darstellung der potentiellen Anwendungsgebiete sowie auch eine Darstellung von notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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