Regelungsvorhaben

PflAssEinfG: Pflegeassistenzausbildung mit Steuermitteln finanzieren anstatt durch Beitragszahler der Sozialversicherung

Aktiv vom 20.08.2024 bis 14.01.2025

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 20.08.2024

Beschreibung:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408190002 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.08.2024 an:

      • Bundesregierung

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