Regelungsvorhaben
Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Angegeben von:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) (R004184)
am
20.08.2024
Beschreibung:
Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2408200009 (PDF - 29 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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