Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zum Gebäudetyp E
Angegeben von:
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (R000810)
am
19.08.2024
Beschreibung:
Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministeriums, Erleichterungen für das Bauwesen zu schaffen und mit dem Gebäudetyp E die Schwierigkeiten lösen zu wollen, die sich regelmäßig aus der geschuldeten Bauleistung in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik ergeben. Wir halten den Entwurf für nicht konkret genug. Wir befürchten, dass die Zielsetzung des einfacheren und damit kostengünstigeren Bauens nicht erreicht werden wird. Wir vermuten, dass durch ein Gesetz in der vorliegenden Fassung die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten noch weiter zunehmen könnte. Ein potentielles Risiko des Gebäude-Typ-E-Gesetzes wird in der Regelung des §650o Abs. 2 gesehen, wonach fachkundige Unternehmer in Beschaffenheitsvereinbarungen nicht über Abweichungen von aRdT aufklären müssen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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