Regelungsvorhaben

Recht auf Reparatur

Angegeben von:
Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (R000033) am 16.08.2024

Beschreibung:
Grundsätzlich setzt sich der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk für die Einführung eines verbindlichen Rechts auf Reparatur für motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder ein. Die Einführung einer europäischen Regelung, darf jedoch nicht zu einer Unterwanderung der handwerksrechtlichen Voraussetzungen und einer Wettbewerbsbenachteiligung z.B. durch Übertragung von Herstellerpflichten zu lasten von KMU führen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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