Regelungsvorhaben
CRR III UMSETZUNG
Angegeben von:
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (R001561)
am
15.08.2024
Beschreibung:
Bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) droht eine unangemessen starke Erhöhung des Risikogewichts von Risikopositionen gegenüber Instituten ohne Rating wie den Bürgschaftsbanken. Diese Erhöhung wirkt sich empfindlich auf die Förderbedingungen zwischen den Bürgschaftsbanken und ihren KMU-Finanzierungspartnern, den Hausbanken, aus. Besonders problematisch sind die steigenden Eigenkapitalanforderungen für BBen bei der Garantie von "typisch stillen Beteiligungen" der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Es ist bislang keine risikoangemessene Regelung vorgesehen.In § 2 Abs. 9c. KWG sollten passende Regelungen für die Umsetzung bei den BBen aufgenommen werden, um deren Bürgschaften und Garantien angemessen zu regeln.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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