Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen
Angegeben von:
Holger Freitag (R005207)
am
15.08.2024
Beschreibung:
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen in § 650h BGB
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]