Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zustimmung zum Anspruch für gesetzlich Versichterte auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 14.08.2024

Beschreibung:
Die Bundesärztekammer stimmt dem mit der RSV-Prophylaxeverordnung begründeten Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine RSV-Prophylaxe mittels passiver Immunisierung mit Nirsevimab, gemäß der STIKO-Empfehlung, zu. Es wird zusätzlich von der Bundesärztekammer angeregt, § 20i Abs. 1 SGB V anzupassen, um in Zukunft dem G-BA zu ermöglichen, den Anspruch auf Prophylaxen mittels passiven Immunisierungen zu regeln, analog zu den aktiven Schutzimpfungen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409040003 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.08.2024 an:

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