Regelungsvorhaben
Zustimmung zum Anspruch für gesetzlich Versichterte auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
14.08.2024
Beschreibung:
Die Bundesärztekammer stimmt dem mit der RSV-Prophylaxeverordnung begründeten Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine RSV-Prophylaxe mittels passiver Immunisierung mit Nirsevimab, gemäß der STIKO-Empfehlung, zu. Es wird zusätzlich von der Bundesärztekammer angeregt, § 20i Abs. 1 SGB V anzupassen, um in Zukunft dem G-BA zu ermöglichen, den Anspruch auf Prophylaxen mittels passiven Immunisierungen zu regeln, analog zu den aktiven Schutzimpfungen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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