Regelungsvorhaben

eKF als Teil der Verkehrswende, aber Fokus auf aktive Mobilität und ÖPNV

Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 14.08.2024

Beschreibung:
- § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 16.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2408140007 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.08.2024 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2409270096 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.09.2024 an:

      • Bundesregierung

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