Regelungsvorhaben
eKF als Teil der Verkehrswende, aber Fokus auf aktive Mobilität und ÖPNV
Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369)
am
14.08.2024
Beschreibung:
- § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch.
- § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.
- Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 16.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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