Regelungsvorhaben
Rechtsrahmen für Patientenzugang und Vergütung für Zell- und Gentherapien
Angegeben von:
Michael Kauch (R000680)
am
09.08.2024
Beschreibung:
Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen
Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Auftrag
Es erfolgen Kontaktaufnahmen mit Adressatinnen und Adressaten im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, um auf die Besonderheiten von Zell- und Gentherapien bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln sowie auf Probleme durch die Festlegungen im §130b SGB V im Blick auf Arzneimittel mit noch nicht quantifizierbarem Zusatznutzen für die Patientenversorgung und für die Innovationstätigkeit hinzuweisen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.11.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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