Regelungsvorhaben

Apotheken-Reform-Gesetz

Angegeben von:
Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer - BPAV (R001883) am 09.08.2024

Beschreibung:
Der BPAV setzt sich für die Verwendung von Schüttware ein, eine verpflichtende Übermittlung der Stabilitätsdaten seitens der Hersteller, einen elektronischen Beipackzettel und die technische sichere Übermittlung der Chargennummer beim E-Rezept.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409190007 (PDF, 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 04.07.2024 an:

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