Regelungsvorhaben
Hilfsmittelbegriff - gesetzliche Defnition; BMG Vorhabenplanung Hilfsmittelgesetz [RefE 1. Quartal]
Angegeben von:
Solventum Germany GmbH (R006552)
am
09.08.2024
Beschreibung:
Bei der aktuellen gesetzlichen Definition des Begriffs Hilfsmittel ist unklar, bei welchen Anwendungen und Versorgungen die Eigenschaft als Hilfsmittel besteht. Auch gibt es Diskussionen um die Regelungen, wer im Zuge der Erstattung ein Hilfsmittel beschaffen und anwenden darf.
Aus unserer Sicht ist mit Blick auf die ambulante Versorgung eine genauere Definition des Begriffs „Hilfsmittel“ z. B. im § 33 SGB V notwendig.
Dabei sollte die Bestimmung als Hilfsmittels nicht davon abhängen, ob die Versorgung durch den Betroffenen selbst oder von Angehörigen oder durch Gesundheitsfachpersonal ambulant angewendet wird.
Zugleich sollte von der Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung Abstand genommen werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]