Regelungsvorhaben

Hilfsmittelbegriff - gesetzliche Defnition

Angegeben von:
Solventum Germany GmbH (R006552) am 09.08.2024

Beschreibung:
Bei der aktuellen gesetzlichen Definition des Begriffs Hilfsmittel ist unklar, bei welchen Anwendungen und Versorgungen die Eigenschaft als Hilfsmittel besteht. Auch gibt es Diskussionen um die Regelungen, wer im Zuge der Erstattung ein Hilfsmittel beschaffen und anwenden darf. Aus unserer Sicht ist mit Blick auf die ambulante Versorgung - insbesondere für die Versorgung von akuten und chronischen Wunden - eine genauere Definition des Begriffs „Hilfsmittel“ z. B. im § 33 SGB V notwendig. Dabei sollte die Bestimmung als Hilfsmittels nicht davon abhängen, ob die Versorgung durch den Betroffenen selbst oder von Angehörigen oder durch Gesundheitsfachpersonal ambulant angewendet wird.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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