Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Durchführung der Flughafenkoordinierung

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) (R000661) am 09.08.2024

Beschreibung:
Der Flughafen Memmingen soll als flugplanvermittelter Flugplatz gemäß Verordnung (EWG) Nr. 95/93 eingestuft werden. Der BDF beteiligt sich im Rahmen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens der Bundesregierung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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