Regelungsvorhaben
Änderungen des Pull-Verfahrens bzgl. eAU zu einem Push-Verfahren
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
09.08.2024
Beschreibung:
Das neu eingeführte elektronische Verfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird aktuell über ein sog. Pull-Verfahren durchgeführt. Danach müssen Arbeitgeber aktive bei den Krankenkassen, die individuellen Krankenstände erfragen. Anders wäre es bei einem Push-Verfahren. Hierbei stellt die jeweilige Krankenkasse bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Arbeitgeber automatisch elektronisch zu Verfügung.
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]