Regelungsvorhaben

Änderungen des Pull-Verfahrens bzgl. eAU zu einem Push-Verfahren

Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989) am 09.08.2024

Beschreibung:
Das neu eingeführte elektronische Verfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird aktuell über ein sog. Pull-Verfahren durchgeführt. Danach müssen Arbeitgeber aktive bei den Krankenkassen, die individuellen Krankenstände erfragen. Anders wäre es bei einem Push-Verfahren. Hierbei stellt die jeweilige Krankenkasse bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Arbeitgeber automatisch elektronisch zu Verfügung.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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