Regelungsvorhaben

Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"

Angegeben von:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH (R002552) am 08.08.2024

Beschreibung:
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409100014 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

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