Regelungsvorhaben

Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"

Angegeben von:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH (R002552) am 08.08.2024

Beschreibung:
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409100014 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

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