Regelungsvorhaben
Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
Angegeben von:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH (R002552)
am
08.08.2024
Beschreibung:
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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