Regelungsvorhaben
Apotheken-Reformgesetz
Aktiv vom 08.08.2024 bis 05.06.2025
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. (R000287)
am
08.08.2024
Beschreibung:
Der aktuelle Gesetzentwurf vernachlässige die Notwendigkeit praktikabler Lösungen für die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung für Betriebsärzte. Derzeit können diese nicht am Beschaffungsweg über den sog. Sprechstundenbedarf (SSB) partizipieren. Damit fehlten für die Betriebsärzt:innen nach wie vor Lösungen zur vereinfachten Impfstoffbeschaffung und Abrechnung, wie in § 132e SGB V, gefordert. Da die Beschaffung und Bevorratung von Impfstoffen insbesondere bei selbstständigen Betriebsärzten auf eigenes wirtschaftliches Risko erfolgt und die GKV hier den Apothekeneinkaufspreis zzgl. 3% Zuschlag vergüten, lehnt die DGAUM die im Gesetzesentwurf geplante Herabsetzung des Zuschlages ab und forderten eine Ausnahmeregelung für Betriebsärzt:innen.
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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