Regelungsvorhaben
Den Ausgleich von Restemissionen ermöglichen und Klarheit bei der Definition von "Emissionen" schaffen.
Angegeben von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549)
am
07.08.2024
Beschreibung:
Im Zuge der 2023 novellierten EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS-Richtlinie) ist auch eine Aktualisierung der Vorschriften für die Überwachung von und die Berichterstattung über Emissionen erforderlich. Entsprechend hat die EU-Kommission nunmehr den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Anpassung der Monitoring-Verordnung (Monitoring and Reporting Regulation, MRR) vorgelegt. Die geplanten Änderungen an der MRR folgen im Wesentlichen der in der ETS-Richtlinie geänderten Definition des Emissionsbegriffs (Art. 3 (b)). Künftig sollen „Emissionen“ hinsichtlich der „Freisetzung“ aus Einsatzstoffen bzw. Anlagen definiert werden. Mit der Änderung würden auch neue CCU-Anwendungen nach der Verbrennung zumindest anlagenbezogen einer „Emission in die Atmosphäre“ gleichgestellt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]