Regelungsvorhaben
Vorschläge zur Vermeidung von Zusatzbelastungen und Kopplungungsbegrenzung der Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
07.08.2024
Beschreibung:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen.
Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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