Regelungsvorhaben

Vorschläge zur Vermeidung von Zusatzbelastungen und Kopplungungsbegrenzung der Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 07.08.2024

Beschreibung:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408070008 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.05.2024 an:

Nach oben blättern