Regelungsvorhaben
Bestimmung von MCPD-/Glycidylestern und freiem MCPD/Glycidol in Säuglings- und Kleinkindernahrung: Analytische Grenzen und Empfehlungen
Angegeben von:
Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. (R001228)
am
07.08.2024
Beschreibung:
Am 4. April 2024 hat die EU-Kommission die Verordnung (EU) 2024/1003 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Kleinkindnahrung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Grenzwerte der Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Kleinkindnahrung gesenkt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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