Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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AOP-Vertrag: keine Benachteiligung / Schlechterstellung vertragsärztlicher Zentren im Vergleich zu Krankenhäuser

Angegeben von:
OcuNet GmbH & Co KG (R000736) am 31.07.2024

Beschreibung:
Neuer Vertrag nach nach § 115b Absatz 1 SGB V Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus – (AOP-Vertrag): Interessenvertretung für große, augenärztliche Zentren: keine Benachteiligung / Schlechterstellung vertragsärztlicher Zentren im Vergleich zu Krankenhäuser

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6135 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes und des neuen Vertrags für Ambulantes Operieren 2023 auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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