Regelungsvorhaben
AOP-Vertrag: keine Benachteiligung / Schlechterstellung vertragsärztlicher Zentren im Vergleich zu Krankenhäuser
Angegeben von:
OcuNet GmbH & Co KG (R000736)
am
31.07.2024
Beschreibung:
Neuer Vertrag nach nach § 115b Absatz 1 SGB V Ambulantes Operieren,
sonstige stationsersetzende Eingriffe und
stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus –
(AOP-Vertrag): Interessenvertretung für große, augenärztliche Zentren: keine Benachteiligung / Schlechterstellung vertragsärztlicher Zentren im Vergleich zu Krankenhäuser
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6135 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes und des neuen Vertrags für Ambulantes Operieren 2023 auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]