Regelungsvorhaben
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Angegeben von:
KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (R000384)
am
29.07.2024
Beschreibung:
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]