Regelungsvorhaben

ApoRG Apothekenreformgesetz

Angegeben von:
Joachim Maurice Mielert (R000017) am 28.07.2024

Beschreibung:
Das ApoRG ermöglicht den Betrieb einer Apotheke bei denkbarer Abwesenheit des Apothekers. Das halte ich für ein Patientensicherheitsrisiko, da die Medikationsberatung essentieller Bestandteil der Kommunikation mit den Patienten darstellt. Neben- und Wechselwirkungen zu erkennen, ist Kernkompetenz von Apothekern. Daher ist es unverzichtbar, dass der Apotheker persönlich für den Patienten ansprechbar ist und bleibt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/23775 [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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