Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Notfallreformgesetz

Angegeben von:
Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. (R000318) am 26.07.2024

Beschreibung:
Reform der Strukturen und Prozesse der Notfallversorgung: Stärkung der Krankenhäuser als Standorte integrierter Notfallzentren und Entwicklung der Krankenhausstandorte als sektorenübergreifende Versorgungszentren. Öffnung für ambulante Leistungsangebote. Kostendeckende Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen. Funktionierende Triage und Steuerung der Patienten vor der Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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