Regelungsvorhaben
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Energiewirtschaft
Angegeben von:
edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. (R000313)
am
25.07.2024
Beschreibung:
Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- E-Commerce [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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