Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 25.07.2024

Beschreibung:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet die erfassten Unternehmen die von ihnen verfolgten Konzepte, Risiken und Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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